Voraussetzungen
Als im sozialen Dienst Tätige sind Personen oder Organisationen anzusehen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und deshalb auf die Benutzung des Kraftfahrzeugs und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben an Einsatzorten in Dachau zwingend angewiesen sind.
Wer stellt den Antrag?
Der Antrag wird nur durch die Organisation selbst (das ist der Verband, der Verein oder das Unternehmen) gestellt, nicht durch einzelne Mitarbeiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzureichen sind Fotokopien
- des Nachweises über die Hilfs- bzw. Pflegetätigkeit (z.B. Zulassung oder Versorgungsvertrag der Krankenkasse)
- des Kfz.-Scheines jedes Fahrzeuges, für das eine Genehmigung beantragt wird, einschl. der technischen Daten der Fahrzeuge
Erforderlich ist auch eine Beschreibung der Tätigkeit, soweit diese nicht aus dem erforderlichen Nachweis ersichtlich ist.
Welche Kosten fallen an?
Die Gebühr wird je Antrag wie folgt festgesetzt:
- je Parkausweis (max. 2 Kennzeichen): 30.- Euro
- Umschreibung (Ändern, Löschen oder Hinzufügen eines Kennzeichens in einem vorhandenen gültigen Ausweis): 10.- Euro je Ausweis
Wo darf geparkt werden?
Der Genehmigungsbescheid enthält eine abschließende Auflistung der Bereiche, in denen unter Beachtung der Bedingungen das Parken erlaubt ist. Unter anderem ermöglicht die Genehmigung das Parken im eingeschränkten Haltverbot und Parkscheinautomaten, in Parkscheibenbereichen und gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gehweges.