Das Bauordnungsamt als Untere Denkmalschutzbehörde erteilt denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse und betreut das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (LfD) bei der Abhaltung der monatlichen Sprachtermine zur Bürgerberatung, holt bei Bauanträgen in betroffenen Bereichen die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege ein, ahndet Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege