Standesamt

Aufgabengebiet des Standesamts

Das Standesamt ist für die Beurkundung d.h. die Eintragung aller „Personenstandsfälle“ zuständig. Dazu gehört neben der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften auch die Registrierung von Todesfällen.

Im Bereich Friedhofswesen ist das Standesamt – in Zusammenarbeit mit den Bestattungsinstituten – auch für die Organisation von Bestattungen auf den Dachauer Friedhöfen sowie deren Verwaltung zuständig.

Gebühren im Überblick

Die Gebühren, die vom Standesamt erhoben werden, sind im Kostengesetz geregelt (Art. 6 Abs. 1 KG in Verbindung mit der jeweiligen Tarif-Nr. des Kostenverzeichnisses; Auslagen werden nach Art. 10 KG erhoben). Weitere Gebühren können Sie bei uns erfragen. Gerne geben wir Ihnen darüber auch telefonisch Auskunft.

  • Erteilung einer Geburts-, Ehe / Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde oder Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenbuch/register, Heiratsbuch oder Ehe / Lebenspartnerschaftsregister, Sterbebuch/register 12,00 €
  • Anmeldung zur Eheschließung bzw. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 55,00 € zusätzlich 30,00 € je beteiligten ausländischen Staatsangehörigen
  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts 90,00 € Zusatzgebühr
  • Eheschließung an ausgewählten Freitagnachmittagen auf der Rathausterrasse 240 €
  • Vornahme einer Eheschließung vor einem anderen als für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 40,00 €
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe  55,00 €; zusätzlich 30,00 € mehr je ausländischen Staatsangehörigen
  • Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt 70,00 €
  • Namensrechtliche Erklärungen nach der Eheschließung, Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften 30,00 €
  • Aufnahme einer Versicherung an Eides Statt mindestens 25,00 €

Eheschließung

Wir freuen uns, dass Sie im Standesamt Dachau den „Bund für das Leben“ schließen möchten. Beachten Sie bitte jedoch, dass für Fragen zur Eheschließung grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes der zuständige Ansprechpartner für Sie ist.

Kirchenaustritt

Wir bitten um Verständnis, dass Kirchenaustritte derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich sind!

Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft wird beim zuständigen Wohnsitzstandesamt entgegengenommen.

Die Austrittserklärung wird dabei vom Standesbeamten beurkundet und ist daher grundsätzlich persönlich zu erklären.

Soll die Erklärung durch einen Vertreter abgegeben werden, so muss dieser dafür eine schriftliche Vollmacht des Austrittswilligen vorlegen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf der notariellen Beglaubigung.

Für die Beurkundung des Kirchenaustritts ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Die Verwaltungskosten für den Kirchenaustritt belaufen sich auf 25,00 € zuzüglich 10,00 € für die Anfertigung einer Niederschrift über die Austrittserklärung.

Sachbearbeitung

Sachbearbeitung

Geburt

Die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes unverzüglich mitgeteilt werden.

Bei Geburten im Krankenhaus Dachau müssen Sie den Vornamen und Nachnamen Ihres Kindes bereits angeben. Mit weiteren Unterlagen wird die Geburtsanmeldung dem Standesamt durch das Krankenhaus Dachau mitgeteilt.

Todesfall und Friedhofsverwaltung

Das Standesamt Dachau ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die auf dem Gebiet der Stadt Dachau sowie den Gemeinden Haimhausen und Hebertshausen eintreten.

Soweit der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eintritt, ist er von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.

Rathaus II, Zi. 103

Abteilung 1.6 Standesamt

Leitung: Frau Huber
Stellvertretung: Frau Sturm

Ihr Termin im Standesamt

Grundsätzlich wird empfohlen, dass Sie für eine persönliche Vorsprache im Standesamt einen Termin vereinbaren, telefonisch oder per Mail (standesamt@dachau.de).

Gerne können Sie auch unseren Rückrufservice nutzen.