Wie schnell ist ein Handy liegengelassen, ein Regenschirm vergessen oder eine Mütze verloren – aber vielleicht wartet Ihr Lieblingsstück ja im städtischen Fundbüro auf Sie!
Damit der Verlierer schnell wieder zu seinem Eigentum kommt, geben Sie bitte Fundgegenstände im Bürgerbüro zu den unten angegebenen Öffnungszeiten oder bei der Polizei Dachau ab.
Bei der Polizei abgegebene Fundgegenstände werden an uns weitergeleitet und registriert.
Fundtiere bitte im
Tierheim Dachau
Roßwachtstr. 33
Tel.: 08131-53610
abgeben!
Fundräder werden im Städt. Bauhof, Otto-Hahn-Str. 3 aufbewahrt!
Die zuständige Sachbearbeiterin ist
Frau Krull
Tel.: 08131-75-4860
Bitte erkundigen Sie sich zuerst telefonisch im Fundbüro oder nutzen Sie die Online-Suche, ob das, was Sie verloren haben, bereits im Fundbüro angekommen ist.
Fundgegenstände können vom Eigentümer während der Öffnungszeiten im Fundbüro abgeholt werden. Bitte bringen Sie zur Abholung einen Eigentumsnachweis und ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Amtliche Dokumente
Personalausweise, Fahrzeugschein, Führerscheine und sonstige amtliche Dokumente werden vom Fundbüro direkt an die entsprechenden Fachbereiche weitergeleitet. Die Eigentümer werden schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von „auswärtigen Verlierern“ werden (nach Rücksprache) im Idealfall dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.
Fundräder
Fundräder werden im Städtischen Bauhof, Otto-Hahn-Str. 3 aufbewahrt! Die für Fundräder zuständige Sachbearbeitung erreichen Sie unter der Telefonnummer 08131-754860.
Fundsachen aus Stadtbussen, Bädern, Eislaufbahn
Haben Sie etwas in den städtischen Schwimmbädern, der städtischen Eislaufbahn oder in den städtischen Bussen verloren, dauert es im Regelfall einige Tage, bis die Fundgegenstände im Fundbüro eingehen. Daher empfehlen wir Ihnen in diesen Fällen, als erstes vor Ort nachzufragen.
Für alle anderen Fundgegenstände wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro .
Eine Verlustbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung wird auf Anfrage ausgestellt, wenn ein Nachweis über den Eigentumserwerb vorgelegt wird. Die persönliche Vorsprache beim Fundbüro ist notwendig. Für die Ausstellung der Verlustbescheinigung werden 5,00 Euro Verwaltungsgebühr erhoben.
In der Regel findet im städtischen Bauhof einmal jährlich eine Versteigerung der Fundfahrräder und Fundgegenstände statt, die Ihren Besitzern nicht zugeordnet werden konnten.
Die Termine werden mittels amtlicher Bekanntmachung in der Presse und auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Fundräder können Sie uns gerne über das Bürgeranliegenmanagement-System melden. Bitte teilen Sie uns hierbei folgende Informationen mit:
Abteilung 1.5 Bürgerbüro – Fundbüro
Ein Besuch im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten mit und ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.
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