Die Syrius und Emma Eberle-Stiftung wurde durch die Stadt Dachau aufgrund der letztwilligen Verfügung des Glasmalers und Stadtratsmitglieds Syrius Eberle mit Urkunde vom 18.10.1967 errichtet. Syrius Eberle übertrug der Stadt mehrere wertvolle
Grundstücke und ermöglichte damit die Erzielung von Überschüssen, die entsprechend seinem Stifterwillen an den Kindergarten Nazareth und an ältere und in Not geratene Dachauer Bürgerinnen und Bürger ausgeschüttet werden.
Die Syrius und Emma Eberle-Stiftung verfügt über zwei Wohngebäude in der Schleißheimer Straße 125 und Stresemannstraße 26, 28. Aus den Mieterträgen werden Ausschüttungen an die durch die Satzung Begünstigten vorgenommen.
Die Syrius und Emma Eberle-Stiftung ist eine treuhänderische Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Große Kreisstadt Dachau verwaltet als Treuhänder das Stiftungsvermögen getrennt von ihrem Vermögen und vertritt die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr. Das Kuratorium besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, dem Stadtkämmerer und drei Stadtratsmitgliedern. Das Kuratorium beschließt v. a. über die Verwendung der Stiftungsmittel sowie über die Verwertung und Anlage des Stiftungsvermögens.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Stiftung ist, sowohl zum Unterhalt des Kindergartens „Nazareth“ und weiterer Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in Dachau beizutragen. Zudem werden alte, gebrechliche und dadurch in Not geratene Personen im Sinne des § 53 AO unterstützt. Die Mittel der Stiftung sollen hierbei zur Milderung einmaliger Notlagen oder als Zuwendung zum laufenden Lebensunterhalt dienen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden von ausgewählten Einrichtungen (Landratsamt Dachau, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, BRK) vorgeschlagen. Antragsberechtigt sind Personen ab dem vollendeten
60. Lebensjahr. Beider Antragsstellung müssen die Einkommensverhältnisse offengelegt und die Gründe für die eingetretene Notlage erläutert werden.
Die Syrius und Emma Eberle-Stiftung ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke und Förderung der Wohlfahrtspflege durch
Bescheinigung des Finanzamtes Freising, Steuernummer 115/110/70122, vom 15.12.2016 als gemeinnützig anerkannt, so dass
Vermächtnisse, Erbschaften oder Schenkungen zugunsten der Stiftung steuerbefreit sind.