Das Bürgerbüro darf nur Dokumente beglaubigen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, oder wenn Sie Dokumente beglaubigen lassen möchten, weil Sie diese bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen deutschen Einrichtung vorlegen müssen.
Beispiele: Schulzeugnisse, Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), Approbationsurkunden und Promotionsurkunden sowie Arbeitszeugnisse zur Vorlage bei einer Regierung.
Ausländische Dokumente:
Dokumente in fremder Sprache können ausschließlich mit deutscher Übersetzung beglaubigt werden. Für eine gültige deutsche Übersetzung von Dokumenten wenden Sie sich bitte an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Wenn die deutsche Übersetzung nicht von einem solchen Übersetzer vorgenommen wurde, können wir das Dokument nicht beglaubigen.
Wenn Sie sich bezüglich einer Beglaubigung nicht sicher sind, fragen Sie vorab im Bürgerbüro nach.