Die Stadt Dachau hat die Aufgabe, als Sicherheitsbehörde, das Leben und die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Sollten Sie von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit bedroht sein (z.B. wegen einer fristlosen Kündigung oder Räumungsklage), versuchen wir als Stadtverwaltung gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Dazu gehört, neben der persönlichen, sozialpädagogischen Beratung, unter anderem die Antragstellung zur Vormerkung auf eine Sozialwohnung, oder die Prüfung einer eventuellen Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch einen Beratungstermin geben lassen oder persönlich zu den Parteiverkehrszeiten vorsprechen.
Für Rückfragen und/oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.