Todesfall

Todesfall

Das Standesamt Dachau ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die auf dem Gebiet der Stadt Dachau sowie den Gemeinden Haimhausen und Hebertshausen eintreten.

Soweit der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eintritt, ist er von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.

Der Termin für eine Bestattung wird vom Standesamt - Friedhofsverwaltung - in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt festgesetzt. Die Beisetzung kann frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen, wobei Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt werden.

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedene Urkunden, mit denen der Familienstand des/der Verstorbenen nachgewiesen wird. Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, beurkundet das Standesamt den Sterbefall. 

Notwendige Unterlagen:

  • Todesbescheinigung
  • Sterbefallanzeige
  • Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen
  • Falls möglich, Kopie des Ausweises des Verstorbenen, zumindest aber Auskunft über die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen

Die Unterlagen bitten wir Sie im Original vorzulegen.

Informationen zu den Friedhöfen der Stadt Dachau sowie zur Friedhofsverwaltung:

FRIEDHÖFE UND FRIEDHOFSVERWALTUNG

Urkunden aus dem Sterberegister

Ansprechpartner