Die Stadt Dachau unterhält vier Friedhöfe mit derzeit rund 7000 Grabstätten:
- Waldfriedhof
- Stadtfriedhof (alter Friedhof)
- Städtischer Friedhof Pellheim
- Friedhof Etzenhausen
Grundsätzlich können nur Dachauer Bürger und Personen, die ein Grabnutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem der Dachauer Friedhöfe besitzen, in Dachau beigesetzt werden
Der Erwerb eines Grabnutzungsrechtes ist grundsätzlich nur bei Eintritt eines Sterbefalles möglich. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Stadt Dachau.
Grabnutzungsrechte an Grabstätten werden im Waldfriedhof und im Städtischen Friedhof Pellheim für 10 Jahre, im Stadtfriedhof und im Friedhof Etzenhausen für 15 Jahre vergeben.
Die Gebühren für die Grabnutzung sowie weitere Friedhofsgebühren können Sie der unten stehenden Gebührensatzung entnehmen.
Falls Sie nach Ablauf aller Ruhefristen das Nutzungsrecht an einer Grabstätte aufgeben wollen, ist hierfür eine förmliche Verzichtserklärung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie binnen drei Monaten ab dem Verzicht das Grabdenkmal entfernen und den Grabhügel einebnen müssen.
Sollten Sie das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf eine andere Person übertragen wollen, ist hierfür die Zustimmung der Stadt Dachau erforderlich. Bitte setzten Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.
Weitere Bestimmungen bezüglich der Dachauer Friedhöfe können Sie in der unten zum Download bereitgestellten Friedhofssatzung einsehen.
Die Aussegnungshalle befindet sich am Waldfriedhof Dachau, Krankenhausstraße 30. Den Stadtfriedhof erreichen Sie am besten über den Zugang an der Herbststraße.