Der Jugendrat vertritt die Interessen Jugendlicher der Stadt Dachau und berät den Stadtrat in Angelegenheiten, die die Jugend betreffen. Er hat Antrags- und Anhörungsrecht im Stadtrat.
Der Jugendrat wird bei allen öffentlich zu behandelnden Punkten der städtischen Gremien informiert.
Der Jugendrat setzt sich aus 8 bis 15 Jugendlichen im Alter von 13 - 20 Jahren zusammen. Die Mitglieder werden von allen wahlberechtigten Jugendlichen (Personen, die mit ihrem Wohnsitz in Dachau gemeldet sind und die am Wahltag mindestens 13, aber noch keine 21 Jahre alt sind) gewählt.