Zur Anmeldung sprechen Sie bitte immer persönlich im Bürgerbüro vor. Eine Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnort ist nicht notwendig, dies erfolgt automatisch mit der Anmeldung.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass, Passersatzpapier, ausländische Pässe und Ausweise
- Wohnungsgeberbescheinigung (siehe „Formulare & Downloads“
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen bitte zusätzlich:
- die standesamtlichen Urkunden aller zuziehenden Personen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
- wenn Sie zuvor schon einmal in Deutschland gelebt haben, bringen Sie bitte die frühere deutsche Meldeanschrift mit
Wenn Sie alleine mit einem minderjährigen Kind umziehen bitte zursätzlich:
- bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis hierüber
- bei gemeinsamen Sorgerecht und getrennt lebenden Eltern: Einverständniserklärung des anderen Elternteils (siehe "Formulare & Downloads")
Nebenwohnungen:
Haben Sie in mehreren deutschen Gemeinden Wohnungen, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung grundsätzlich die Hauptwohnung. Alle weiteren Wohnungen im Bundesgebiet sind Nebenwohnungen. Auch für die Anmeldung einer Nebenwohnung gelten die oben genannten Informationen und vorzulegenden Unterlagen.
Wechsel zwischen Haupt- und Nebenwohnung:
Möchten Sie Ihren Haupt- und Nebenwohnsitz wechseln, so melden Sie dies im Bürgerbüro Ihrer neuen Hauptwohnsitzgemeinde.
Anmeldung im Alten-/Pflegeheim:
Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim beziehen und Ihre alte Wohnung aufgeben, melden Sie sich bitte dort an; dies kann auch ein Angehöriger für Sie erledigen. Bitte sprechen Sie oder Ihr Angehöriger hierfür mit dem Ausweisdokument und der Wohnungsgeberbescheinigung im Bürgerbüro vor.