Wer im Stadtgebiet Dachau den Betrieb eines selbständigen Gewerbes beginnt, einen bestehenden Betrieb verlegt, die Gewerbetätigkeit wechselt oder ausdehnt oder den Betrieb aufgibt, hat dies dem Bürgerbüro gleichzeitig anzuzeigen.
Die Gewerbeordnung (GewO) geht zwar vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus, d.h. der Betrieb des Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit keine Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Die Tätigkeiten sind jedoch der Gewerbebehörde zu melden.
Ein Gewerbe ist jede erlaubte Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und sich von freiberuflichen, höherwertigen Tätigkeiten (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) unterscheidet.
Sie können Gewerbean-, um, und -abmeldungen einfach online über nachfolgenden Link durchführen, damit vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten im Bürgerbüro.
Das Verfahren leitet Sie Schritt für Schritt durch die Gewerbeanzeige.
Die Zahlung erfolgt am Ende des Prozesses über SEPA-Lastschrift oder Giropay.
Derzeit ist die Online Gewerbemeldung leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.