Sie erhalten den neuen eReisepass; dieser enthält einen elektronischen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten, das Passfoto und Ihre Fingerabdrücke digital abgelegt werden.
Die Abgabe der Fingerabdrücke ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres verpflichtend.
Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokumentes erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Da sich Einreisebestimmungen auch kurzfristig ändern können, wird dringend empfohlen, sich über die Seite des Auswärtigen Amts zu informieren und ggfs. einen Reisepass rechtzeitig zu beantragen.
Hinweis für Vielreisende:
Vielreisende können gegen Aufpreis einen Reisepass mit 48 Seiten statt der üblichen 32 Seiten erhalten.
Express-Bestellung:
Bei der Bundesdruckerei kann gegen Aufpreis auch ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden, die Bearbeitungszeit beträgt im Idealfall etwa drei bis vier Arbeitstage.
Vorläufiger Reisepass:
Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Bitte bringen Sie dazu ein zusätzliches biometrisches Passbild mit.
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert. Auch hierüber erhalten Sie weitere Informationen auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen und eine Expressbestellung nicht mehr möglich ist. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Expresspass und vorläufigem Reisepass besteht nicht. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses möglich.
Zweitpass:
Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere deutsche Pässe besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung nachgewiesen wird. Dies stellt jedoch eine Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu entscheiden hat. Ihr berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Zweitpasses weisen Sie bitte durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) nach. ,
Kein Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses…
Gültigkeitsdauer:
- Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
- Zweitpass: 6 Jahre