Anfragen und Anträge des Stadtrats

Anfragen & Anträge

Anfragen & Anträge aus der Mitte des Stadtrates sind an die Stadtverwaltung (i. d. Regel an den Oberbürgermeister) zu richten.


Je nach Inhalt und Zuständigkeit erfolgt eine Bearbeitung durch die Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung; bei den in der Gemeindeordnung, bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates hierzu vorgesehenen Fällen entscheidet der Stadtrat (bzw. dessen Ausschüsse)