Der Wärmeplan stellt mit den definierten Eignungsgebieten räumlich abgegrenzte städtische Bereiche dar, die aufgrund methodisch vordefinierter Kriterien für die Errichtung von Wärmenetzen grundsätzlich geeignet erscheinen (z. B. ausreichende Wärmedichte etc.).
Die Prüfung einer Machbarkeit von Wärmenetzen in den Eignungsgebieten ist im Anschluss an die Erstellung des Wärmeplans der nächste Projektschritt: Ist das Ergebnis der gebietsbezogenen Machbarkeitsstudie positiv, sind zahlreiche weitere Detailplanungen bis zur Genehmigung und dem anschließenden Bau von Wärmenetzen erforderlich. Diesbezügliche Planungs- und Umsetzungskosten sind für Kommunen außerordentlich hoch. Die Stadt Dachau ist aufgrund ihrer schwierigen Haushalts- und Finanzlage hier sehr von Bundesfördermitteln abhängig.
Grundsätzlich wird Gebäudeeigentümern vor diesem Hintergrund aktuell empfohlen, einen eigenen Sanierungsplan für ihr Gebäude zu einer klimafreundlichen Energieversorgung zu entwickeln. Das Gebäudeenergiegesetz definiert klar die bestehenden technische Alternativen, mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bestehen zusätzlich aktuell sehr gute Fördermöglichkeiten. Insgesamt besteht für Gebäudeeigentümer für Einzellösungen hohe Rechtssicherheit.
Die Stadt Dachau wird die Möglichkeiten zum Aufbau von Wärmenetzen in den definierten Eignungsgebieten unter der Voraussetzung einer möglichen Förderung prüfen. Sind ausreichend anschlusswillige Wärmeverbraucher vorhanden, so dass eine gute Anschlussquote bzw. -dichte einen wirtschaftlichen Wärmenetzbau und -betrieb ermöglichen, werden die weiteren Planungsschritte zur Errichtung eines Wärmenetzes umgesetzt.