Der Wärmeplan stellt die strategisch-planerische Grundlage zur Transformation der örtlichen Wärmeversorgung für die nächsten Jahre dar, der die künftige Planungssicherheit unter den Beteiligten stärken soll. Wichtiges Ergebnis des Plans ist die Identifikation und räumliche Abgrenzung von Gebieten für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien (Wärmenetzgebiete) gegenüber Gebieten mit einer dezentralen, vorrangig gebäudebezogenen regenerativen Wärmeversorgung.
Wichtig dabei: Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet gegenüber den Projektträgern keine einklagbaren Rechte oder Pflichten, wie z.B. die Verpflichtung zu Errichtung/Betrieb örtlicher Wärmenetze.
Zusammen mit dem zeitgleich in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz soll so eine schnellere und zielgerichtetere Wärmewende erreicht werden, mit dem zentralen Ziel, die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis spätestens 2045 zu erreichen. Im Heizungswegweiser der Bundesregierung können Sie sich zu den Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes auf Ihre Immobilie informieren.