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Schulanmeldung an den Dachauer Grundschulen am 25.03.

Schulanmeldung an Dachauer Grundschulen

Am Dienstag, den 25. März 2025, findet von 12 bis 18 Uhr (Zeit kann individuell abweichen) die Schulanmeldung an den Dachauer Grundschulen statt.

Hier alle Infos im Detail:

 

  • Pflichtanmeldung:

Anzumelden sind alle Kinder, die im Schuljahr 2025/26 erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden.

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die bei der Schuleinschreibung 2024 oder im Laufe des Schuljahres 2024/25 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden. Der Zurückstellungsbescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Die Pflicht zur Anmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind aus besonderen Gründen vom Besuch der Grundschule im Schuljahr 2025/26 zurückstellen zu lassen.

Einschulungskorridor: Kinder, die zwischen 1. Juli und 30. September geboren sind, nehmen am Einschulungsverfahren der jeweiligen Grundschule teil. Die Eltern werden beraten und entscheiden dann, ob ihr Kind eingeschult wird. Wenn die Erziehungsberechtigten sich gegen die Einschulung entscheiden, muss dies bis spätestens zum 10.04. in der Sprengelschule schriftlich gemeldet werden.

 

  • Auf Antrag schulpflichtig:

Kinder, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Sie werden aufgenommen, wenn auf Grund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung sowie ihres Sozialverhaltens zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können.

In diesem Fall ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein auf Antrag aufgenommenes Kind kann nach dem 31. Juli 2025 nicht mehr abgemeldet werden.

 

  • Auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig:

Kinder, die ab dem 1. Januar 2020 geboren sind, können mit schulpsychologischem Gutachten vorzeitig eingeschult werden.

In diesem Fall ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein auf Antrag aufgenommenes Kind kann nach dem 31. Juli 2025 nicht mehr abgemeldet werden.

 

  • Anmeldungsverfahren:

Die Kinder müssen an der Grundschule angemeldet werden, in deren Schulsprengel sie wohnen. Dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Die erforderlichen Angaben müssen durch die Vorlage der Geburtsurkunde belegt werden. Zudem ist die Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung mitzubringen.

 

  • In der Stadt Dachau bestehen folgende Grundschulen mit den Schulsprengeln:

Sprengel I (Grundschule Dachau an der Klosterstraße): Grenze im Süden und Osten die Amper, im Norden und Westen die Stadtgrenzen

Sprengel II (Grundschule Dachau an der Anton-Günther-Straße): Grenze im Norden die Stadtgrenze, im Westen die Amper, Erich-Ollenhauer-Straße, Pollnstraße, Liegnitzer Straße, Breslauer Platz und Theodor-Heuss-Straße, im Süden der nördliche Teil der Schleißheimer Straße

Sprengel III (Grundschule Dachau an der Eduard-Ziegler-Straße): Grenze im Norden die Amper, im Osten der westliche Teil der Münchner Straße, im Süden und Westen die Stadtgrenze

Sprengel IV (Grundschule Dachau Augustenfeld): Grenze im Norden die Erich-Ollenhauer-Straße, Pollnstraße, Liegnitzer Straße, Breslauer Platz, Theodor-Heuss-Straße und südlicher Teil der Schleißheimer Straße; im Osten und Süden die Stadtgrenze und im Westen der östliche Teil der Münchner Straße