Voraussetzungen
Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur von solchen Handwerksbetrieben beantragt werden, die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt sind sowie denjenigen, die eine zu den dort genannten Berufen absolut vergleichbare Tätigkeit ausüben (z.B. Wartungsdienste, Firmen, die Großgeräte installieren usw.).
Zusätzlich kommen nur solche Handwerker oder Handwerksbetriebe in Frage, die an Einsatzorten in Dachau auf ein oder mehrere Fahrzeuge als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug und Materialien oder aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit zwingend angewiesen sind.
Wer stellt den Antrag?
Der Antrag wird durch die Firma selbst (das ist das Unternehmen, der Betrieb oder der Auftraggeber) gestellt, nicht durch einzelne Mitarbeiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzureichen sind Fotokopien
- der Gewerbeanmeldung, der Handwerkskarte, oder dem Eintrag aus der Handwerksrolle
- des Kfz-Scheines jedes Fahrzeuges, für das eine Genehmigung beantragt wird
- erforderlich ist auch eine Beschreibung der handwerklichen oder vergleichbaren Tätigkeit, soweit diese nicht aus den anderen Unterlagen ersichtlich ist
Welche Kosten fallen an?
Die Gebühr wird je Antrag wie folgt festgesetzt:
- je Parkausweis (max. 2 Kennzeichen): 150,00 Euro
- Umschreibung (Ändern, Löschen oder Hinzufügen eines Kennzeichens in einem vorhandenen gültigem Ausweis): 10,00 Euro je Ausweis
Wo darf geparkt werden?
Der Genehmigungsbescheid enthält eine abschließende Auflistung der Bereiche, in denen unter Beachtung der Bedingungen das Parken erlaubt ist. Unter anderem ermöglicht die Genehmigung das Parken im eingeschränkten Haltverbot und Parkscheinautomaten, in Parkscheibenbereichen, und gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gehweges.