Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Bau- und Planungsausschuss des Stadtrates hat am 05.10.2021 beschlossen, eine Teiländerung des Flächennutzungsplans für das ehemalige Sportgelände des Vereins TSV Dachau 1865 e.V. einzuleiten.
Mit der Teiländerung des Flächennutzungsplans sollen die Voraussetzungen für die Schaffung von Baurecht für ein nachhaltiges Wohnquartier geschaffen werden. Durch die Festlegung von Wohnbauflächen und einer Gemeinbedarfsfläche (Zweckbestimmung Einrichtungen für Kinder) wird die Ansiedlung von Einrichtungen des täglichen Bedarfs und die Bereitstellung von sozialer Infrastruktur ermöglicht.
In seiner Sitzung am 23.10.2024 hat der Stadtrat den Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans 050/21 für den o.g. Bereich mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, mit dem Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans liegt in der Zeit
vom 14.11.2024 bis einschließlich 10.12.2024
im Internet unter folgender Adresse zu erreichen: https://www.dachau.de/rathaus/buergerbeteiligung/aktuelle-beteiligungsverfahren.html
Zusätzlich werden die genannten Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 1. Obergeschoss der Eingangshalle auf dem Vorplatz des großen Sitzungssaals, von Montag mit Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie Montag mit Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Für Auskünfte zum Flächennutzungsplan stehen Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Stadtplanung des Stadtbauamtes zur Verfügung (telefonisch während der Dienststunden unter 08131/75-130 und per E-Mail unter buergerbeteiligung@. dachau.de
Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an buergerbeteiligung@ übermittelt werden. dachau.de
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Post (Große Kreisstadt Dachau, Abt. Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau) abgegeben werden oder nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Abt. Stadtplanung des Stadtbauamtes im Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 224, vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den „Datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, die mit den Planungsunterlagen im Internet eingestellt sind und im Rathaus vor Ort mit den Planunterlagen öffentlich ausliegen.