Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
Die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter muss persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben möchten, erfolgen.
Bei der Anmeldung erhalten Sie in einem Informations- und Beratungsgespräch wichtige Informationen zur und eine Beratung über die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung (Anmeldebescheinigung). Die Anmeldebescheinigung ist bei der Ausübung der Tätigkeit stets mitzuführen. Ohne Anmeldebescheinigung dürfen Sie als Prostituierte oder als Prostituierter nicht tätig sein. Wer ohne gültige Anmeldebescheinigung der Prostitution nachgeht, muss eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro bezahlen.
Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren zwei Jahre, für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren ein Jahr. Sie kann nach Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden.
Sie können sich zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausstellen lassen. Diese enthält statt Ihres Vor- und Nachnamens einen selbst gewählten Alias, also einen von Ihnen gewählten Namen, den Sie bei Ihrer Tätigkeit verwenden.