Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Be­trieb eines Pro­sti­tu­ti­ons­ge­wer­bes

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  • eine Prostitutionsstätte betreibt
  • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt
  • eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt
  • eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür zudem einer Stellvertretererlaubnis.

Die Behörden haben gegenüber Erlaubnisinhabern Auskunft- und Nachschaurechte gemäß §§ 29 - 31 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Die Beauftragten der Behörden sind befugt, zum Zwecke der Überwachung Grundstücke und Geschäftsräume der Betroffenen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen und Personenkontrollen vorzunehmen. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Voraussetzungen zum Betrieb eines Prostititutionsgewerbes

Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt; die Mindestanforderungen für das jeweilige Prostitutionsgewerbe müssen erfüllt sein.

Zudem muss die antragstellende Person mindestens 18 Jahre alt sein und die für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Angesichts der sensiblen Rechtsgüter der persönlichen Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung, der körperlichen Integrität und der persönlichen Sicherheit von Prostituierten und Kunden sind an die Zuverlässigkeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Prüfung und Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für das Stadtgebiet Dachau muss bei der Großen Kreisstadt Dachau beantragt werden.

Die Stadt Dachau hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

  • ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Absatz 5, § 31 und 32 Absatz 3 und 4 des Bundeszentralregistergesetzes)
  • eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können.

Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird in regelmäßigen Abständen wiederholt, spätestens nach drei Jahren.

Erforderliche ­Unterlagen

  • Betriebskonzept
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis der Belegart "0"
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie des Pachtvertrages
  • Lage- und Grundrisspläne
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen)
  • ggf. Veranstaltungskonzept (bei Prostitutionsveranstaltungen, vgl. § 16 Abs. 3 ProstSchG)

Kosten der ­Genehmigung

  • 500,00 € bis 50.000,00 € für die Erteilung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte
  • 100,00 € bis 50.000,00 € für die Erteilung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug, für eine Prostitutionsveranstaltung oder für eine Prostitutionsvermittlung.

Besondere Hinweise

Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, bleiben von der Genehmigung unberührt.

Rechtsgrundlage und weiterführende ­Informationen

Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten

Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren.

Alternativ können Sie mit folgendem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Rückrufservice Bürgerbüro

Abteilung 1.5 Bürgerbüro - Prostituiertenschutz

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07.30 - 12.30 Uhr

Alle Leistungen nur mit Terminvereinbarung

Bürgerbüro Stadt Dachau

Pfarrstraße 2
85221 Dachau

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