Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt dafür einen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten). Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die in Bayern erfolgreich abgelegte Fischerprüfung. Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung kann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Wenn Sie in Dachau wohnen, können Sie den Fischereischein unter Vorlage der oben genannten Unterlagen im Bürgerbüro persönlich beantragen. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Die Gültigkeit/Anerkennung eines bayerischen Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen.
In anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in Bayern unverändert weiter. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sog. "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Der Jugendfischereischein wurde zum 01.01.2025 abgeschafft. Ab sofort können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne zusätzlichen Schein angeln.
Für weiter Informationen verweisen wir auf die Homepage des Landesfischereiverband Bayern e.V. und der Fischer-Jugend (siehe weiterführende Links und Informationen)