Gaststätten

Gaststätten

Wer gewerblich Speisen und / oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, betreibt nach § 1Gaststättengesetz (GastG) eine Gaststätte. Sobald in dieser Gaststätte auch Alkohol ausgeschenkt wird, ist für den Betrieb eine Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis ist sowohl räumlichkeits- als auch personenbezogen, muss also bei einem Wechsel des Betreibers oder einer Veränderung der Räume neu beantragt werden.

In allen Innenräumen von Gaststätten ist nach dem Gesundheitsschutzgesetz das Rauchen ausnahmslos verboten.

Das Bürgerbüro steht Ihnen für alle Fragen im Bereich des Gaststättenrechts gerne zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Unterschreiben eines Pachtvertrages im Bürgerbüro beraten zu lassen hinsichtlich der Genehmigungssituation des Objektes.

Bearbeitungsdauer

  • Die abschließende Bearbeitung eines Gaststättenerlaubnisverfahrens nach § 2 GastG dauert i. d. R. 2-4 Wochen. 
  • Die abschließende Bearbeitung eines Antrags auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 aus besonderem Anlass i.d.R. 1-2 Wochen.

Gebühren und Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühr für die endgültige Gaststättenerlaubnis richtet sich nach der Größe der Gastraumfläche und der Betriebsart. Sie beträgt derzeit zwischen 100,00 und 6.000,00 €.

Die Gebühr für die Gestattung (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) richtet sich nach der Anzahl der Personen und der Dauer der Veranstaltung. Sie beträgt derzeit zwischen 30,00 und 2.000,00 €.

Die Gebühr ist bei Abholung der Erlaubnis im Bürgerbüro zu bezahlen.

Zahlungsmöglichkeiten:

Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar, mit EC Karte oder Kreditkarte bezahlt werden. Online-Zahlung sowie die Zahlung über das Lastschrift-SEPA-Verfahren ist nicht möglich..

Formulare und Downloads

Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten

Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren.

Alternativ können Sie mit folgendem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Rückrufservice Bürgerbüro

Abteilung 1.5 Bürgerbüro - Gewerbe

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Alle Leistungen mit und ohne Terminvereinbarung

Bürgerbüro Stadt Dachau

Pfarrstraße 2
85221 Dachau

Bürgerbüro der Stadt Dachau