Privatpersonen können den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister grundsätzlich nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses im Bürgerbüro beantragen. Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Rechtsanwalt oder den Ehepartner, ist nicht möglich.
Ihr Antrag wird von uns an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Die Auskunft wird dort erstellt und entweder an Sie oder die benannte Behörde übersandt.
In Ausnahmefällen ist neben der persönlichen Antragstellung auch ein schriftlicher Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister möglich. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtsdatum, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Zudem muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall vor Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung.
Alternativ zu der persönlichen Antragstellung kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen. Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.