Sie können Ihre Melderegisteranfrage auf folgende Weise stellen:
- schriftlich, an das Bürgerbüro der Stadt Dachau, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau,
- persönlich, im Bürgerbüro in der Pfarrstraße 2, 85221 Dachau oder
- online über die Bürgerauskunft des Bürgerserviceportals oder über zemaonline.
Telefonische Meldeauskünfte können nicht erteilt werden!
Geben Sie in Ihrer Anfrage so konkret wie möglich alle Ihnen bekannten Angaben zu der gesuchten Person an. Idealerweise teilen Sie in Ihrer Anfrage Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie die zuletzt bekannte Adresse an. Die Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person namentlich einwandfrei identifizierbar ist.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist nur gegen vorherige Bezahlung möglich.
Laut § 44 Abs. 3 Nr. 2 Bundesmeldegesetzes (BMG) ist die Erteilung einer Melderegisterauskunft nur dann zulässig, wenn der Antragsteller erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Daher ist die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Adresshandel der schriftlichen Melderegisteranfrage beizulegen. Diese finden Sie unter dem Punkt „Formulare und Downloads“.
In Ihrer Anfrage geben Sie bitte an, ob sie die Auskunft für gewerbliche oder private Zwecke benötigen. Gewerblich ist hierbei jede Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Liegt die nötige Erklärung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt. Wird die beantragte Auskunft nicht für eigene Zwecke eingeholt (Auftragsdatenverarbeitung), ist der Name des Auftraggebers sowie der mit der Auskunft verfolgte gewerbliche Zweck anzugeben.