Der erstmalig 1997 aufgelegte und stetig erneuerte Dachauer Mietspiegel wurde für 2024 fortgeschrieben. Um Synergieeffekte zu nutzen, haben die Gemeinde Karlsfeld und die Stadt Dachau die Fortschreibung des Mietspiegels gemeinsam beauftragt. Der neue Mietspiegel tritt zum 01.04.2024 in Kraft und wird bis 31.03.2026 gelten.
Dieser Mietspiegel wurde am 09.04.2024 vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Im Gegensatz zum "einfachen" Mietspiegel beinhaltet dieser die Vermutungswirkung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiedergibt. Er hat somit bei Mieterhöhungsverlangen einen höheren Stellenwert und in seiner Bedeutung Vorteile gegenüber Sachverständigengutachten und der Heranziehung von Vergleichsmieten. Durch die vorliegende Fortschreibung handelt es sich auch weiterhin um einen qualifizierten und nicht um einen einfachen Mietspiegel.
Im Ergebnis sind die Mieten weiter angestiegen. In Dachau und Karlsfeld erhöhte sich die durchschnittliche Nettobasismiete im Vergleich zum Mietspiegel 2022 um ca. 4,2 %. Die durchschnittliche Nettobasismiete in Dachau stieg somit im Vergleich zum Mietspiegel 2022 von 11,66 €/qm auf 12,15 €/qm, in Karlsfeld im gleichen Zeitraum von 12,62 €/qm auf 13,15 €/qm an.
Die Interessenvertretungen der Mieter (Mieterverein Dachau und Umgebung e.V.) und Vermieter (Haus & Grund Stadt und Landkreis Dachau e.V.) waren in die Fortschreibung einbezogen und haben dem qualifizierten Mietspiegel zugestimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Mietspiegel nur im Stadtgebiet Dachau gilt. Der Mietspiegel ist auf andere Gemeinden nicht übertragbar und in anderen Städten oder Gemeinden nicht anwendbar.
Kommunen dürfen ihren eigenen Mietspiegel erläutern, es ist ihnen jedoch gesetzlich verboten, eine Rechtsberatung zu Mieten, Miethöhe oder Mieterhöhungsverlangen zu machen. In Konfliktfällen ist deshalb die Hilfe von Rechtsanwälten oder Rechtsberatungen in Anspruch zu nehmen.