Die Aufstellung von Plakaten auf öffentlichen Verkehrsflächen richtet sich nach den Bestimmungen der städtischen Plakatierungsverordnung.
Kommerzielle Werbung ist i.d.R. untersagt.
Details hierzu erfahren Sie vom unten genannten Ansprechpartner.
Die Aufstellung von Plakaten auf öffentlichen Verkehrsflächen richtet sich nach den Bestimmungen der städtischen Plakatierungsverordnung.
Kommerzielle Werbung ist i.d.R. untersagt.
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Sachbearbeitung
Hauptamt
Abteilung 1.4 Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Rathaus II,Zi. 104
Augsburger Straße 1
85221 Dachau