Aus Gründen der Verkehrssicherheit haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken darauf zu achten, regelmäßig Anpflanzungen aller Art auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Insbesondere auch für Rad- und Gehwegbenutzer muss die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Deshalb gilt die Vorschrift nicht nur entlang von öffentlichen Straßen, sondern auch an Privatstrassen- und wegen.
Kommen die Verantwortlichen dieser Verpflichtung nicht im angemessenen Zeitraum nach, so kann die Stadt Dachau dies im Rahmen einer Ersatzvornahme tätigen, welche dann in Rechnung gestellt wird.