Schneiden von Hecken, Sträuchern und Ästen

Schneiden von Hecken, Sträuchern und Ästen

Aus Gründen der Verkehrssicherheit haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken darauf zu achten, regelmäßig Anpflanzungen aller Art auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Insbesondere auch für Rad- und Gehwegbenutzer muss die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Deshalb gilt die Vorschrift nicht nur entlang von öffentlichen Straßen, sondern auch an Privatstrassen- und wegen.  

Kommen die Verantwortlichen dieser Verpflichtung nicht im angemessenen Zeitraum nach, so kann die Stadt Dachau dies im Rahmen einer Ersatzvornahme tätigen, welche dann in Rechnung gestellt wird.  

Meldung Sie uns Ihr Anliegen

Stellen Sie eine Beeinträchtigung durch Bepflanzungen, welche auf öffentlichen Grund ragen, fest, können Sie uns diese gerne über das Bürgeranliegenmanagementsystem mitteilen.
BÜRGERANLIEGENMANAGEMENTSYSTEM

Ansprechpartner: