Vor Beginn von Arbeiten (Aufstellung eines Krans, eines Containers, eines Gerüsts, einer Hebebühne oder Verlegung von Leitungen bzw. Hausanschlüssen) auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen müssen die Unternehmer / die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans (ggf. Regelplan) einen schriftlichen Antrag inkl. Skizze auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen.
Die Antragsfrist für Baustellen beträgt vier Wochen und muss zwingend eingehalten werden.