Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen und Privatgrund

Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Ihr Antrag sollte bei Großveranstaltungen mindestens drei Monate vorher vorliegen, bei kleineren Ereignissen spätestens vier Wochen vorher.

Dabei ist dem Ordnungsamt genau klarzulegen, welche Flächen benötigt und welche Straßensperrungen etc. gewünscht werden.

Bei diesen Ereignissen ist intensive Öffentlichkeitsarbeit vom Veranstalter zu leisten. Vor allem müssen die betroffenen Anwohner informiert werden.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Hauptamt

Abteilung 1.4 Ordnungsamt

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus II,Zi. 105

Augsburger Straße 1
85221 Dachau

Rathaus II der Stadt Dachau