Ihr Antrag sollte bei Großveranstaltungen mindestens drei Monate vorher vorliegen, bei kleineren Ereignissen spätestens vier Wochen vorher.
Dabei ist dem Ordnungsamt genau klarzulegen, welche Flächen benötigt und welche Straßensperrungen etc. gewünscht werden.
Bei diesen Ereignissen ist intensive Öffentlichkeitsarbeit vom Veranstalter zu leisten. Vor allem müssen die betroffenen Anwohner informiert werden.