Ihr Fahrplan zur Eheschließung
Vor der Eheschließung durch den Standesbeamten sind noch einige Schritte zu beachten:
1. Sie haben die erforderlichen Urkunden besorgt
Bei der Bewältigung der Formalitäten und Besorgung der erforderlichen Unterlagen lassen wir Sie nicht allein.
Bitte haben Sie aber auch Verständnis, dass wir hier nicht für jede mögliche Konstellation von Familienverhältnissen einen "Internet-Fahrplan" anbieten können. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen daher, sich mit den jeweiligen Standesbeamten persönlich oder telefonisch in Verbindung zu setzen.
Welche Urkunden und Unterlagen Sie tatsächlich besorgen müssen, hängt natürlich vom Einzelfall ab.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihren Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden) durch neu ausgestellte Urkunden - nicht älter als sechs Monate - nachweisen müssen.
Falls einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sind in der Regel zusätzliche Dokumente, wie etwa ein Ehefähigkeitszeugnis, erforderlich.
Teilweise muss das Oberlandesgericht auch eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen. Wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen Sie konkret vorlegen müssen.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung zur Eheschließung bei uns, welche Dokumente für Sie persönlich notwendig sind.
2. Die Anmeldung der Eheschließung
Nachdem Sie die erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung anmelden.
Bitte vereinbaren Sie hierzu unbedingt vorab telefonisch einen Termin mit unserem Heiratsbüro und beachten Sie, dass dies ausschließlich beim Standesamt Ihres Wohnortes möglich ist.
Selbstverständlich können Sie die Ehe dann bei jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt in der Regel persönlich durch beide Verlobten. Falls einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht versteht, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
Können Sie nicht gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung ins Standesamt kommen, kann ein Verlobter den anderen bevollmächtigen, die Eheschließung alleine anzumelden. Die notwendige Bevollmächtigung senden wir Ihnen gerne zu.
Falls Sie in der Hauptsaison (Mai bis September) den Bund fürs Leben schließen wollen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Wunschtermin rechtzeitig bei unserem Heiratsbüro reservieren zu lassen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin möglich.
Die unverbindliche Vormerkung eines Termins ist als besonderer Service von uns bereits bis zu neun Monate vor der Eheschließung möglich. Außerhalb der Hochsaison ist es in der Regel kein Problem, kurzfristig zu heiraten.
Bei der Anmeldung der Eheschließung hat der Standesbeamte die Aufgabe, Ihre Unterlagen daraufhin zu prüfen, dass kein Ehehindernis vorliegt.
Bei der Anmeldung der Eheschließung nehmen wir auch Ihre Erklärungen zu der von Ihnen gewünschten Namensführung entgegen. Bitte bringen Sie ausreichend Zeit (ca. 40 Minuten) mit.
Bei der Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an. Bitte berücksichtigen Sie dies.
Nach der Anmeldung der Eheschließung bekommen Sie von uns eine Bestätigung über die Anmeldung der Eheschließung, mit der Sie bereits vor der Eheschließung einen neuen Ausweis beantragen können, wenn sich Ihr Name bei der Eheschließung ändert.
Um Ihre Anmeldung der Eheschließung so zügig wie möglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie vor Ihrem Besuch einen Termin mit uns zu vereinbaren.
3. Der besondere Tag - Ihr JA-Wort im Dachauer Standesamt
Unser Ziel ist es, Ihren Hochzeitstag zu einem besonders schönen Ereignis für Sie zu machen.
Zum vereinbarten Hochzeitstermin erwarten wir Sie in unserem Trausaal im Standesamt (Rathaus I, Konrad-Adenauer-Str. 2-6, 1. Stock Altbau, Zimmer 205).