Wir haben Sie mit unserem Trauungs-Service-Paket nicht überzeugen können, in Dachau zu heiraten?
Schade ! - Falls Sie sich entschieden haben im Ausland den Bund fürs Leben zu schließen, stehen wir Ihnen auch dabei mit Rat und Tat zur Seite.
Der Hochzeitstourismus kennt keine Grenzen mehr. Ob in Las Vegas, New York oder auf Hawaii, auf Bali oder Mauritius, in der Karibik oder während des Safariurlaubs - Sie können fast in jedem Staat der Erde heiraten.
Wichtig ist jedoch, dass diese Eheschließung später auch in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird.
Grundsätzlich wird jede Eheschließung anerkannt, wenn sie in der dort üblichen Art und Weise (der sogenannten Ortsform) geschlossen wurde.
In den meisten europäischen Staaten benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt Ihres Wohnortes gerne ausstellt. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung zur Eheschließung. Viele andere Staaten begnügen sich aber auch mit der Vorlage Ihres Reisepasses - im Heiratsparadies Las Vegas ist dies zum Beispiel der Fall.
Einen guten Überblick bieten hier die Website des Bundesverwaltungsamts in Köln.
Die Anschrift lautet:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
poststelle@ bva.bund.de
Bitte beachten Sie, dass eine ausländische Heiratsurkunde in der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres gilt. In der Regel ist eine weitere Beglaubigung durch Anbringung einer Apostille auf der Urkunde durch die ausländische Behörde oder die Legalisierung der Urkunde durch die deutsche Auslandsvertretung erforderlich. Auch zu diesem Bereich finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes Informationen. Selbstverständlich können auch wir Ihnen sagen, welchen formalen Vorschriften eine ausländische Heiratsurkunde genügen muss, damit sie in Deutschland anerkannt wird.
Zur Namensführung nach einer Eheschließung im Ausland ist zu beachten, dass in aller Regel im Ausland keine, nach deutschem Recht erforderliche, Namenserklärung abgegeben werden kann. Sie führen also auch nach der Eheschließung Ihre Namen weiter. Falls Sie nach der Hochzeit einen gemeinsamen Familiennamen führen wollen, können Sie die erforderliche Namenserklärung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes nachholen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Standesbeamten.