Gebühren

Überblick über die wichtigsten Standesamtsgebühren

Die Gebühren, die vom Standesamt erhoben werden, sind im Kostengesetz geregelt (Art. 6 Abs. 1 KG in Verbindung mit der jeweiligen Tarif-Nr. des Kostenverzeichnisses; Auslagen werden nach Art. 10 KG erhoben). Weitere Gebühren können Sie bei uns erfragen. Gerne geben wir Ihnen darüber auch telefonisch Auskunft.

  • Erteilung einer Geburts-, Ehe / Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde oder Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenbuch/register, Heiratsbuch oder Ehe / Lebenspartnerschaftsregister, Sterbebuch/register 12,00 €
  • Anmeldung zur Eheschließung bzw. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 55,00 € zusätzlich 30,00 € je beteiligten ausländischen Staatsangehörigen
  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts 90,00 € Zusatzgebühr
  • Vornahme einer Eheschließung vor einem anderen als für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 40,00 €
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe  55,00 €; zusätzlich 30,00 € mehr je ausländischen Staatsangehörigen
  • Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt 70,00 €
  • Namensrechtliche Erklärungen nach der Eheschließung, Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften 30,00 €
  • Aufnahme einer Versicherung an Eides Statt mindestens 25,00 €

Ansprechpartner

Abteilung 1.6 Standesamt

Hauptamt

Leitung: Frau Huber

Stellvertretung: Frau Sturm

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau