Die Gebühren, die vom Standesamt erhoben werden, sind im Kostengesetz geregelt (Art. 6 Abs. 1 KG in Verbindung mit der jeweiligen Tarif-Nr. des Kostenverzeichnisses; Auslagen werden nach Art. 10 KG erhoben). Weitere Gebühren können Sie bei uns erfragen. Gerne geben wir Ihnen darüber auch telefonisch Auskunft.
- Erteilung einer Geburts-, Ehe / Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde oder Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenbuch/register, Heiratsbuch oder Ehe / Lebenspartnerschaftsregister, Sterbebuch/register 12,00 €
- Anmeldung zur Eheschließung bzw. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 55,00 € zusätzlich 30,00 € je beteiligten ausländischen Staatsangehörigen
- Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts 90,00 € Zusatzgebühr
- Vornahme einer Eheschließung vor einem anderen als für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 40,00 €
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe 55,00 €; zusätzlich 30,00 € mehr je ausländischen Staatsangehörigen
- Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt 70,00 €
- Namensrechtliche Erklärungen nach der Eheschließung, Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften 30,00 €
- Aufnahme einer Versicherung an Eides Statt mindestens 25,00 €