Falls Sie nicht miteinander verheiratet sind, kann die Anerkennung der Vaterschaft durch das Standesamt beurkundet werden.
Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Zur Vaterschaftanerkennung ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Es ist also erforderlich, dass Sie beide zu uns ins Standesamt kommen.
Bitte bringen sie zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung Ihre Personalausweise (bei ausländischen Staatsangehörigen den Reisepass) und eine Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde des Vaters mit.
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung bitten wir Sie, einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Geburtenbüros zu vereinbaren.