Beurkundung der Geburt

Beurkundung der Geburt

Sie erwarten in nächster Zukunft Nachwuchs und wollen jetzt schon wissen, was das Standesamt dann eigentlich macht?

Das Krankenhaus meldet die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche bei uns an.
Bereits auf dem Anmeldeformular des Krankenhauses legen Sie die Vornamen Ihres Kindes verbindlich fest.

Sollten Sie Zuhause entbinden, müssen die Mutter und der Vater des Kindes, oder auch die Hebamme, die Geburt persönlich beim Standesamt anmelden. Sie benötigen hierzu eine Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme.

Nach ca. 10 Arbeitstagen werden Ihnen die Geburtsurkunden mit Rechnung zugeschickt.
Diese Urkunden sind zweckgebunden und werden für

  • Beantragung des Kindergeldes beim Arbeitsamt
  • Beantragung des Elterngeldes 
  • Beantragung der Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse benötigt.

Wir fertigen für Sie auch eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde für ihre persönlichen Unterlagen an.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Hauptamt

Abteilung 1.6 Standesamt

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I,Zi. 301

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau