Falls Sie einen ausgefallenen Vornamen für Ihr Kind ausgesucht haben oder sich bezüglich der Schreibweise nicht ganz sicher sind, geben wir Ihnen gerne Auskunft, ob wir diesen Namen auch beurkunden können oder die gewünschte Schreibweise möglich ist.
Was tun, wenn der Standesbeamte Ihren Wunschvornamen für Ihr Kind nicht akzeptieren will?
Der Standesbeamte wird nur dann die Eintragung eines Vornamens verweigern, wenn er der Auffassung ist, dass es sich bei dem gewählten Namen nicht um einen geschlechtsspezifischen Namen handelt, oder er davon überzeugt ist, dass es sich um keinen "Namen" handelt.
Der Standesbeamte trifft seine Entscheidung nicht "willkürlich", sondern wird stets ein Namenslexikon zu Rate ziehen. Sollte nun tatsächlich der "Ernstfall" eintreten und der Standesbeamte Ihre Namenswahl für unzulässig halten, können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:
Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. (GfdS)
Namenkunde
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
(0 90 01) 88 81 28 (1,86 €/min aus dem deutschen Festnetz)
Universität Leipzig
Personennamenberatungsstelle
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
(0341) 97 37 464
Diese Institute stellen für das Standesamt eine Bescheinigung über die Möglichkeit aus, den gewählten Vornamen für das Kind in die Geburtsurkunden eintragen zu lassen.