Unter diesem Begriff werden alle Planungen verstanden, die nicht das förmliche Bauleitplanverfahren und nicht deren rechtliche Bindungswirkung entfalten.
Mittels einer vorab erstellten informellen Planung wird häufig ein förmliches Bauleitplanverfahren vorbereitet.
Als Voruntersuchung bzw. Entwicklungs-, Rahmen- oder Strukturplanung werden die Vorgaben, Grundzüge und Eckwerte der nachfolgenden Bauleitplanung ermittelt und aufgezeigt. Je nach Planungsinhalt und Planungsziel wird die informelle Planung unter Beteiligung und Mitwirkung von Bürgern, bestimmten Gruppierungen oder Interessensträgern erarbeitet. Der Stadtrat entscheidet hierüber.
Bürgerbeteiligungen werden für wichtige Plangebiete vorbereitet und durchgeführt. Ziel ist die breite Einbindung der Öffentlichkeit in die Planungsbedarfe und Planungsziele.
Für die Ermittlung des planerischen Handlungsspielraums, für die Zielfindung und für die Ausräumung von Zielkonflikten ist dieses Vorgehen sehr hilfreich. Es erleichtert die Meinungsbildung im Stadtrat bzw. dient der Abklärung eines Planungsvorhabens zwischen Projektträger, Betroffenen und Stadt.
Informelle Planungen können jedoch die förmliche Bauleitplanung mit ihrem vorgeschriebenen Beteiligungsablauf nicht ersetzen, wenn ein Planungsziel verbindlich umgesetzt werden soll.
Das Räumliche Leitbild Dachau, das Gewerbeflächenentwicklungskonzept, die städtebauliche Rahmenplanung für Augustenfeld Nord, das Planungsgutachten Mitterndorf und das Entwicklungskonzept Bahnhof Dachau sind Beispiele für informelle Planungen, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden. Im Rahmen der integrativen Stadtentwicklung wurden bereits verschiedene informelle Planungen angeregt, die weiterentwickelt oder umgesetzt werden. Städtebauliche Ideenwettbewerbe, wie für das Baugebiet Udldinger Weiher oder die MD-Papierfabrik werden von der Stadt selbst oder in Abstimmung mit der Stadt durchgeführt.
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