Allgemeine Informationen:
Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer sind die Messbescheide des Finanzamtes, die mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt Dachau an die Gewerbesteuerpflichtigen weitergegeben werden. Die Höhe der an die Stadt zu zahlenden Gewerbesteuer können Sie Ihrem zuletzt ergangenen Steuerbescheid entnehmen.
Beachten Sie bitte, dass die Vorauszahlungen in vier Jahresraten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten sind.
Um einen fälligen Steuertermin nicht zu verpassen, möchten wir Ihnen empfehlen, sich dem Abbuchungsverfahren anzuschließen.
Hebesätze
2017 bis 2021 | ab 2022 |
350 v. H. | 370 v. H. |
Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung:
Anträge auf Stundung oder Erlass einer Forderung sind schriftlich mit Begründung bei der Steuerabteilung zu stellen.
Bei einer Stundung ist zu beachten, dass diese nur bei Nachweis einer wirtschaftlichen Notlage gewährt werden kann.
Zur Bearbeitung des Antrages sind uns folgende Unterlagen vorzulegen:
- eine Negativerklärung des zuständigen Bankinstituts, aus der hervorgeht, dass der Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist und nicht mehr erweitert werden kann
- aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate
- unser Wirtschaftsblatt vollständig ausgefüllt.
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Bewilligung einer Stundung die gesetzlich vorgeschriebenen Stundungszinsen zu entrichten sind.
Die Aussetzung der Vollziehung kann nur erfolgen, wenn ernsthafte Zweifel an der bestrittenen Gewerbesteuerfestsetzung bestehen. Da der Gewerbesteuerbescheid auf dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes beruht, ist der Rechtsbehelf beim zuständigen Finanzamt einzulegen und die Vollziehungsaussetzung dort zu beantragen.
Soweit das Finanzamt die Vollziehung des Grundlagenbescheides aussetzt, ist auch die Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides auszusetzen.
Beratung in speziellen Fragen:
Widersprüche gegen die Festsetzung sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Steuerabteilung der Stadt Dachau einzulegen.
Wir stehen Ihnen gern für Auskünfte über Ihre Steuerpflicht betreffenden Fragen zur Verfügung.