Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Allgemeine Informationen:

Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer sind die Messbescheide des Finanzamtes, die mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt Dachau an die Gewerbesteuerpflichtigen weitergegeben werden. Die Höhe der an die Stadt zu zahlenden Gewerbesteuer können Sie Ihrem zuletzt ergangenen Steuerbescheid entnehmen.

Beachten Sie bitte, dass die Vorauszahlungen in vier Jahresraten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten sind.

Um einen fälligen Steuertermin nicht zu verpassen, möchten wir Ihnen empfehlen, sich dem Abbuchungsverfahren anzuschließen.

Das moderne unbare Abbuchungsverfahren, bei dem alle Rechte des Kontoinhabers gewahrt bleiben, spart im hastigen Alltag Zeit, Ärger und Kosten. 

Beratung in speziellen Fragen:

Wir stehen Ihnen gern für Auskünfte über alle Ihre Steuerpflicht betreffenden Fragen zur Verfügung.

Widersprüche gegen die Festsetzung sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Steuerabteilung der Stadt Dachau einzulegen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten bitten wir Sie, sich rechtzeitig an uns zu wenden, um Folgen einer verspäteten Zahlung zu vermeiden.

Hebesätze

201720182019202020212022
350 v. H.350 v. H.350 v. H.350 v. H.350 v. H.370 v. H.

Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Erlass:

Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung oder Erlass einer Forderung sind schriftlich mit Begründung bei der Steuerabteilung zu stellen.

Wir werden nach eingehender Prüfung schnellstmöglich Ihren Antrag behandeln.

Bei einer Stundung ist zu beachten, dass diese nur bei Nachweis einer wirtschaftlichen Notlage gewährt werden kann.

Zur weiteren Bearbeitung des Antrages ist uns eine Negativerklärung des zuständigen Bankinstituts vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist.

Zur Beschleunigung und Vervollständigung Ihres Antrages können Sie dieses Wirtschaftsblatt mit genauen Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Ihren Zahlungsvorstellungen ausfüllen und der Steuerabteilung zusenden.

Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Bewilligung einer Stundung die gesetzlich vorgeschriebenen Stundungszinsen von derzeit 6% zu entrichten sind.

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Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Stadtkämmerei

Abteilung 3.1 Finanzen und Steuern

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I,Zi. Nr. 109

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau

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  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

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