Ein Grundstück ist ein durch amtliche Vermessung bestimmter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist.
Zum Grundstück gehören als wesentliche Bestandteile insbesondere die fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie der Bewuchs. Auch ein Gewässer kann ein Grundstück sein.
Zu den Grundstücksrechten zählen das Eigentum als umfassendes Herrschaftsrecht und beschränkt dingliche Rechte, die das Herrschaftsrecht des Eigentümers ausschließen können, wie z.B. Nutzungsrechte, Verwertungs- und Sicherungsrechte oder Erwerbsrechte.