Bei der Bürgerspitalstiftung handelt es sich um die älteste existierende Stiftung Dachaus, die auf den 1636 verstorbenen Begründer Wilhelm Jocher auf Eggersberg und Dachenstein zurückzuführen ist.
Die Bürgerspitalstiftung verfügt über das Anwesen in der Gottesackerstraße 5 sowie über zwei Eigentumswohnungen in der Reichenberger Straße 41 in Dachau. Sie stellt dort bedürftigen Bürgern der Stadt günstigen Wohnraum zur Verfügung.
Weiterhin führt die Bürgerspitalstiftung jährlich den „Glückshafen“ auf dem Dachauer Volksfest durch.
Die Bürgerspitalstiftung in Dachau ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern genehmigt. Vertreten und verwaltet wird die Stiftung von den Organen der Stadt Dachau, also vom Stadtrat und dem Oberbürgermeister.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Dabei soll in stiftungseigenen Wohngebäuden Unterkunft an alte, würdige, bedürftige oder minderbemittelte Bürger der Stadt Dachau gewährt werden. Die Erträge werden im Rahmen der vom Familien- und Sozialausschuss am 14.09.2011 beschlossenen Richtlinie zur Unterstützung von alten, würdigen, bedürftigen oder minderbemittelten Bürgern der Stadt Dachau ausgeschüttet. Die Beantragung einer Zuwendung erfolgt dabei über eine der vorschlagsberechtigten Insitiutionen. Zusätzlich werden karitativen Verbänden Zuschüsse gewährt.
Die Bürgerspitalstiftung ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke und Förderung der Altenhilfe durch Bescheinigung des Finanzamtes Freising, Steuernummer 115/110/90166, vom 15.12.2016 als gemeinnützig anerkannt, so dass Vermächtnisse, Erbschaften oder Schenkungen zugunsten der Stiftung steuerbefreit sind.