Der Stadtrat hat im Jahr 2010 die "Bürgerstiftung Stadt Dachau" errichtet.
Der Wirkungskreis der Stiftung ist auf das Gebiet der Stadt Dachau beschränkt.
Das Dotationskapital in Höhe von insgesamt 300.000 € wurde jeweils zur Hälfte durch die Stadt Dachau und die Sparkasse Dachau eingebracht.
Die Bürgerstiftung verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke. Hierzu gehören insbesondere
- das öffentliche Gesundheitswesen
- die Jugendhilfe
- die Altenhilfe
- die Kunst und Kultur
- der Denkmalschutz und die Denkmalpflege
- die Bildung und Ausbildung
- der Naturschutz und die Landschaftspflege
- das Wohlfahrtswesen
- die Rettung aus Lebensgefahr
- der Feuerschutz
- der Sport
- die internationale Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens inkl. der Förderung von Städtepartnerschaften
- die Heimatpflege und die Heimatkunde
- die mildtätigen Zwecke
- das bürgerschaftliche Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Spenden bzw. Zuwendungen sind in jeder Höhe möglich. Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 200,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 200,00 Euro, sendet Ihnen unser Stiftungstreuhänder gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Bürgerstiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% unmittelbar für die Zwecke der Bürgerstiftung verwendet.
Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen:
Sparkasse Dachau
BIC: BYLADEM1DAH
IBAN: DE60 7005 1540 0280 1919 82
Ein Stiftungsrat bestimmt über die aus den Stiftungserträgen zu fördernde(n) Einrichtung(en)/Organisation(en) und Projekte. Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus dem Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Dachau, einem Vertreter der Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht), vier Stadträten sowie 4 weiteren Personen aus der Bürgerschaft.
Anträge auf Stiftungsmittel sind mittels Formblatt einzureichen (siehe beigefügter Antragsvordruck)