In der Sitzung des Ferienausschusses am 24.02.2021 wurde für den Bebauungsplan 183/21 "Augustenfeld Zentrum (Teil 1) Ehemaliges Sportgelände" der Aufstellungsbeschluss gefasst und die Einleitung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans wurde im Stadtrat am 05.10.2021 beschlossen. Die beiden Verfahren sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans 174/19 „Sportpark östlich Theodor-Heuss-Straße (Teil 1)“ Ende 2020 und der bereits Anfang 2020 abgeschlossenen Teiländerung des Flächennutzungsplans, wurde für die Teilaussiedlung des Vereins die planungsrechtliche Voraussetzung für den zukünftigen Sportpark geschaffen. Daher kann eine Überplanung des bisherigen Stammgeländes des TSV Dachau 1865 e.V. erfolgen. Das Sportgelände des Vereins befindet sich innerhalb der informellen Rahmenplanung Augustenfeld Nord, die mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet und 2017 fertiggestellt und vom Stadtrat als Grundlage für die weitere Siedlungsentwicklung beschlossen wurde.
Ziel des Bebauungsplans ist, in Anlehnung an die inhaltlichen Ziele und Vorgaben der Rahmenplanung Augustenfeld Nord, die Baurechtschaffung zur Errichtung von Wohn- und Gemeinbedarfsflächen und der Ausweisung von Grünflächen. Im Bereich der Jahnstraße soll ein autofreies bzw. autoreduziertes Wohngebiet geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Fläche von ca. 43.622 m². Die Grundstücke befinden sich zu etwa 76 % im Eigentum des TSV Dachau 1865 e.V. Um die Erschließung für das vorgesehene Plangebiet zu gewährleisten und den angedachten Grünzug zu sichern, wird das Plangebiet im Westen und Süden des Sportgeländes durch städtische Flächen ergänzt, die den übrigen Anteil von 24 % des Geltungsbereichs ausmachen.
Die vertraglichen Voraussetzungen für die Erstellung des Bebauungsplans liegen zwischenzeitlich vor, die Planungen laufen.
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