Gesamtstädtisches Kleingartenkonzept und Kleingartenentwicklung
Das Kleingartenwesen hat in der Stadt Dachau Tradition. Anfang der 1960er Jahre wurden in Dachau die ersten Kleingärten errichtet. Seitdem ist die Nachfrage nach Kleingärten stetig gestiegen. Aufgrund ihrer städtebaulichen Eigenschaften, ökologischen Funktionen und der sozialen Integration sind Kleingartenanlagen von großer Wichtigkeit für die gesamte Stadt Dachau.
Die Stadtverwaltung hat 2020 bis 2022 ein "Gesamtstädtisches Kleingartenkonzept" erarbeitet, welches unter anderem Vorschläge zur Weiterentwicklung und Neuausweisung von Kleingartenanlagen beinhaltet. Ziel des Konzeptes ist es, die bestehende Nachfrage langfristig zu decken und dem zu erwartenden zukünftigen Interesse an Kleingärten gerecht zu werden. Dabei sollen die Gärten für die Freizeitgestaltung und Naherholung qualitativ hochwertig gestaltet und ein Mehrwert für Ökologie und Klima sichergestellt werden.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 das Vorliegende „Grundlagen-Konzept“ (Teil A) zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wurde mit der Ermittlung des künftigen Kleingartenbedarfs einschließlich Bedarfsprognose (Teil B - Weiterführenden Untersuchungen) beauftragt. Flächenvorschläge für eine mögliche Neuausweisung als Kleingartenanlage konnten bei der Abteilung Stadtplanung eingebracht werden. In diesem Zeitraum vorgeschlagene Flächen wurden einer Vorprüfung unterzogen. Bei positivem Ergebnis dieser Vorprüfung erfolgte jeweils eine vertiefte Eignungsprüfung entsprechend der Prüfkriterien des „Grundlagen-Konzeptes“.
Das Gesamtstädtische Kleingartenkonzept untergliedert sich in zwei Teile:
Im ersten Teil (Teil A - Grundlagen-Konzept) erfolgt eine zusammenfassende Betrachtung und Analyse der bestehenden Kleingärten im Stadtgebiet Dachau. Zudem werden mögliche Flächen für die Ausweisung neuer Kleingartenanlagen erarbeitet und anhand zuvor festgelegter Kriterien auf ihre Eignung für die Neuausweisung als Kleingartenanlagen untersucht.
In einem zweiten Teil (Teil B - Weiterführende Untersuchungen) wurde mit Hilfe einer Umfrage unter den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dachau, den Kleingartenvereinen sowie den privaten Verpächtern bestehender Kleingärten die genaue Nachfrage nach Kleingärten ermittelt.
Basierend auf den Ergebnissen des "Grundlagenkonzeptes - Teil A" wurden 11 Standorte auf ihre Eignung als Kleingartenflächen untersucht. Bereits bestehende Anlagen wurden auf die Möglichkeit, dies Anlagen planungsrechtlich zu sichern und ggf. sinnvoll zu erweitern geprüft.
Der Bau- und Planungsausschusses hat in seiner Sitzung vom 18.01.2022 beschlossen, dass die Gebiete "Südlich Schleißheimer Straße/Östlich Theodor-Heuss-Straße", "Moosstraße" und "Himmelreich" zur weiteren Planung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplan für die Entwicklung von Kleingärten in Frage kommen.
Diese drei Flächen werden nun in einem ersten Schritt in die Planung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Dachau integriert. Für die Eigentümer der betreffenden Flurstücke werden Informationsveranstaltungen geplant und vorbereitet.
Die potentiellen Flächen für Kleingärten sollen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans / Landschaftsplan als Flächen für "Dauerkleingärten" planungsrechtlich gesichert werden.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans bzw. mehrere Teilbebauungspläne zur Sicherung der Nutzung, einer funktionalen und homogenen Gestaltung, aber auch zur Sicherung von sozialen Komponenten und ökologischen Funktionen werden auf dieser Grundlage angestrebt.
Verbindliche Aussagen bezüglich neuer Kleingartenanlagen sowie der Verfahrensdauer können auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes noch nicht getroffen werden, es wird aber sicherlich noch einige Jahre dauern.
Hinweis: Die Stadt Dachau selbst verpachtet keine Kleingärten. Auch gibt es keine Vormerkliste für Kleingärten. Bürger, die einen Kleingarten pachten möchten, wenden sich bitte direkt an die Kleingartenvereine.
In einem zweiten Teil (Teil B - Weiterführende Untersuchungen) wurde nun mit Hilfe einer Umfrage unter den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dachau, den Kleingartenvereinen sowie den privaten Verpächtern bestehender Kleingärten die genaue Nachfrage nach Kleingärten ermittelt.
Basierend auf den Ergebnissen des "Grundlagenkonzeptes - Teil A" wurden 11 Standorte auf ihre Eignung als Kleingartenflächen untersucht. Bereits bestehende Anlagen wurden auf die Möglichkeit, dies Anlagen planungsrechtlich zu sichern und ggf. sinnvoll zu erweitern geprüft.
Der Bau- und Planungsausschusses hat in seiner Sitzung vom 18.01.2022 beschlossen, dass die Gebiete "Südlich Schleißheimer Straße/Östlich Theodor-Heuss-Straße", "Moosstraße" und "Himmelreich" zur weiteren Planung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplan für die Entwicklung von Kleingärten in Frage kommen.
Die potentiellen Flächen für Kleingärten sollen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans / Landschaftsplan als Flächen für "Dauerkleingärten" planungsrechtlich gesichert werden.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans bzw. mehrere Teilbebauungspläne zur Sicherung der Nutzung, einer funktionalen und homogenen Gestaltung, aber auch zur Sicherung von sozialen Komponenten und ökologischen Funktionen werden auf dieser Grundlage angestrebt.
Verbindliche Aussagen bezüglich neuer Kleingartenanlagen sowie der Verfahrensdauer können auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes noch nicht getroffen werden, es wird aber sicherlich noch einige Jahre dauern.
Hinweis: Die Stadt Dachau selbst verpachtet keine Kleingärten. Auch gibt es keine Vormerkliste für Kleingärten. Bürger, die einen Kleingarten pachten möchten, wenden sich bitte direkt an die Kleingartenvereine.