Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

(Planung im Verfahren, nicht verbindlich!)

Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Planung noch nicht verbindlich!)

Vorläufiger Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Dachau, der bereits im Jahre 1989 von der Regierung von Oberbayern genehmigt wurde, bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung. Neben den regelmäßig erfolgten räumlichen Teiländerungsverfahren, ist alleine aufgrund des Alters des Flächennutzungsplans und der damaligen Herangehensweise an die Planung, eine Neuaufstellung erforderlich. Zur Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung beinhaltet der Flächennutzungsplan die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Dachau.
Mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2019 über das Räumliche Leitbild Dachau wurden die Ziele für die Neuaufstellung formuliert sowie die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans auf dieser Grundlage beschlossen. Das Räumliche Leitbild Dachau dient als vorgeschaltetes informelles Verfahren als Vorbereitung zur Flächennutzungsplanung, dessen Ergebnisse als Grundlage für die Erarbeitung des Flächennutzungsplans heranzuziehen sind.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.10.2021 die Einleitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Die Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB erfolgte am 21.12.2021.

Der Geltungsbereich umfasst mit einer Größe von 3.496 ha die gesamte Gemarkung des Stadtgebietes der Großen Kreisstadt Dachau.
Der Flächennutzungsplan steuert die nachfolgenden Planungen und bildet die Grundlage beziehungsweise setzt den Rahmen für die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne).Darin wird für das gesamte Stadtgebiet „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen“ gemäß § 5 Abs. 1 BauGB dargestellt.
Die Flächennutzungsplanung mit integrierter Landschaftsplanung ist "Ausdruck des planerischen Willens" der Stadt. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind dabei zur Konkretisierung des Begriffs der geordneten städtebaulichen Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet heranzuziehen, d.h. der Flächennutzungsplan ist als ein in sich abgestimmtes, die gesamträumliche Entwicklung der Stadt steuerndes Planungskonzept anzusehen. Er stellt die raumrelevanten Maßnahmen, Vorhaben und Absichten der Stadt in zeichnerischer und textlicher Form dar. Der Flächennutzungsplan ist als umfassendes Bodennutzungskonzept Grundlage für sämtliche städtebaulichen Planungen der Stadt Dachau.
Der Flächennutzungsplan ist langfristig angelegt und soll in der Regel eine Planungsperspektive für einen Zeitraum von ca. 15 - 20 Jahren in den Blick nehmen, um dann die städtebauliche Ausrichtung zu überprüfen und neu zu setzen.
Auch der Landschaftsplan ist langfristig angelegt und hat den selben Planungshorizont wie der Flächennutzungsplan. Mit dem querschnittsorientierten Ansatz des Landschaftsplans, der eine umfassende Analyse aller Raumnutzungen beinhaltet und deren Auswirkungen auf die unterschiedlichen Potentiale untersucht, liefert der Landschaftsplan einen Beitrag zur sachgerechten Lösung von Konflikten unterschiedlicher Raumnutzungen.

Hierbei müssen insbesondere folgende Punkte in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung einfließen:

  • Wohnbauflächenentwicklung: In den letzten mehr als 30 Jahren seit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes haben sich die demographischen Rahmenbedingungen grundsätzlich geändert. Die Stadt Dachau ist enorm gewachsen und muss auch in den nächsten Jahren mit einer deutlichen Bevölkerungszunahme durch Wanderungsgewinne rechnen. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist eine gesamtstädtische Diskussion zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung Dachaus (Innenverdichtung, Neuerschließungen) erforderlich, um zum einen eine abgestimmte Strategie für eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu definieren und zum anderen Leitbilder und Ziele für die räumliche Entwicklung Dachaus festzulegen, aus denen sich die späteren formal-strukturierten Darstellungen im Flächennutzungsplan ableiten. Dies wurde u.a. mit der Entscheidung über das Räumliche Leitbild Dachau entsprechend vorbereitet.
  • Gewerbeflächenentwicklung: Unter Berücksichtigung der knappen Ressourcen innerhalb der räumlichen Grenzen müssen vorhandene und zusätzliche Flächen / Bedarfe im gewerblichen Segment untersucht werden, um ansässigen und neuen Gewerbebetrieben Perspektiven aufzuzeigen. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist zu berücksichtigen.
  • Einzelhandelsnutzung: Der FNP legt zentrale Versorgungsbereiche fest. Dies dient der Sicherstellung einer bürger- und verbrauchernahen Versorgung. Der bisherige FNP stellt vielfach lediglich gemischte Bauflächen dar. Die städtebauliche Entwicklung in den letzten Jahren hat aber vielfach zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Siedlungsrandlage innerhalb von Gewerbegebieten geführt. Im Flächennutzungsplan sollen Lösungswege gefunden werden, wie dieser Entwicklung entgegengesteuert werden kann.
  • Verkehrsplanung: Die Verkehrsplanung wird heute unter dem weiten Feld der Mobilität betrachtet. Eine isolierte Betrachtung einzelner Verkehrsträger, die sich im FNP lediglich in der Darstellung von Hauptverkehrs- und Bahnachsen ausdrückt, ist nicht mehr zeitgemäß und bleibt hinter den vielfältigen Ansprüchen im Raum zurück. Mit einem neuen FNP werden Grundsätze für die zukünftige Gestaltung der Mobilität diskutiert. Er wird damit ein zukunftsorientiertes Instrument für die Ausrichtung der kommunalen Mobilität.
  • Klimaschutz und Energiewirtschaft: Die Flächennutzungsplanung ist ein wichtiges gesamtstädtisches Steuerungsinstrument zur Sicherung klimaschützender und energieeffizienter Siedlungsstrukturen auf gesamtstädtischer Ebene. Im FNP können Flächen dargestellt werden, die dem Klimawandel entgegenwirken. Dazu gehört z.B. die Ausweisung von Flächen zur Erzeugung regenerativer Energie aber auch die Sicherung von klimaökologisch wirksamen Flächen, wie Flächen zur Kaltluftproduktion oder Frischluftschneißen.
  • Gewässer- und Hochwasserschutz: Das Thema Klimaschutz spiegelt sich letztendlich auch im Gewässer- und Hochwasserschutz wider. So haben die Folgen des Klimawandels (u.a. Starkregen, Hochwasser) Auswirkungen an städtischen Gewässern. Fragestellungen des Hochwasserschutzes aber auch Vorgaben, die zu einer Renaturierung von Oberflächengewässern führen sollen, spielen bei der städtebaulichen Planung eine Rolle. Die Steuerung im übergeordneten Rahmen bildet ebenfalls der FNP.
  • Naturschutz, Freiraumplanung, Landwirtschaft: Ökologische Aspekte sind bereits auf der Ebene des FNP zu berücksichtigen. Die Belange von Natur und Landschaft wie z.B. Schutzgebiete, Ausgleichsflächen oder wichtige Biotope, die siedlungsbezogene Freiraumversorgung sowie die Belange der Landwirtschaft sind zu sichern und darzustellen. Hierzu dient der parallel zum Flächennutzungsplan erstellte Landschaftsplan, dessen Ergebnisse in den Flächennutzungsplan integriert werden sollen.


Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird u.a. das Ziel verfolgt, die bisherige Plandarstellungen zu "verschlanken", um eine Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist eine gesamtstädtische Diskussion zur zukünftigen Stadtentwicklung Dachaus erforderlich, um eine abgestimmte Strategie für eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu definieren. Unter anderem ist festzulegen, wie das existierende Räumliche Leitbild für die Stadt Dachau in die formal-strukturierten Darstellungen des Flächennutzungsplanes übertragen werden kann. Das Baugesetzbuch sieht für die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes, wie für jedes Bauleitplanverfahren, ein Verfahren vor, das grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, ein rechtswirksames Planwerk zu erarbeiten.

Ansprechpartner

Abteilung 5.1 Stadtplanung

Stadtbauamt

Leitung: Frau Jungwirth

Stellvertretung: Herr Sagmeister

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau