BP 186/21 Schleißheimer Straße 45 Kindertagesstätte und sozialer Wohnungsbau

Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 186/21 Schleißheimer Straße 45 Wohnungsbau und Kindertagesstätte

Beteiligung der Öffentlichkeit
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)


Der Bau- und Planungsausschuss des Stadtrates hat am 23.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 186/21 für den o.g. Bereich mit Begründung gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Er umfasst nördlich der Schleißheimer Straße zwischen der Friedenstraße (westlich) und der Krumpperstraße (östlich) das Flurstück 913 Gem. Dachau (Schleißheimer Straße 45) und des westlichen Randbereich des Flurstücks 913/6 Gem. Dachau (Anton-Ortner-Straße 3 und 5).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist mit den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 09.10.2024 bis einschließlich 07.11.2024

im Internet unter folgender Adresse zu erreichen: https://www.dachau.de/rathaus/buergerbeteiligung/aktuelle-beteiligungsverfahren.html 

Zusätzlich werden die genannten Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 1. Obergeschoss der Eingangshalle auf dem Vorplatz des großen Sitzungssaals, von Montag mit Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie Montag mit Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. 
Für Auskünfte zum Bebauungsplan stehen Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Stadtplanung des Stadtbauamtes zur Verfügung (telefonisch während der Dienststunden unter 08131/75-130 und per E-Mail unter buergerbeteiligung@dachau.de

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an buergerbeteiligung@dachau.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Post (Große Kreisstadt Dachau, Abt. Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau) abgegeben werden oder nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Abt. Stadtplanung des Stadtbauamtes im Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 224, vorgebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Datenschutz: 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den „Datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, die mit den Planungsunterlagen im Internet eingestellt sind und im Rathaus vor Ort mit den Planunterlagen öffentlich ausliegen.