Kindertages­einrichtungen

Städtische Kinder­tageseinrichtungen

  • Alle städtischen Einrichtungen stellen wir Ihnen in Wort, Bild und Video weiter unten im Detail vor bitte ein wenig nach unten scrollen.
  • Die städtischen Einrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern, ohne Unterschied der Religionszugehörigkeit oder Nationalität, offen.
  • Die Arbeit basiert auf dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und deren Ausführungsverordnungen. Die Bildungs- und Erziehungsziele des Bildung- und Erziehungsplans (BEP) werden umgesetzt.
  • In unseren nachfolgenden Hausregeln zur Betreuung kranker Kinder ist übersichtlich zusammengefasst, wann Ihr Kind im Regelbetrieb die KiTa nicht besuchen darf.

Kirchliche Kinder­tageseinrichtungen

AWO-Kindertages­einrichtungen