- Alle städtischen Einrichtungen stellen wir Ihnen in Wort, Bild und Video weiter unten im Detail vor – bitte ein wenig nach unten scrollen.
- Die städtischen Einrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern, ohne Unterschied der Religionszugehörigkeit oder Nationalität, offen.
- Die Arbeit basiert auf dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und deren Ausführungsverordnungen. Die Bildungs- und Erziehungsziele des Bildung- und Erziehungsplans (BEP) werden umgesetzt.
- In unseren nachfolgenden Hausregeln zur Betreuung kranker Kinder ist übersichtlich zusammengefasst, wann Ihr Kind im Regelbetrieb die KiTa nicht besuchen darf.
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