Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die für eine Amtsperiode von jeweils 5 Jahren gewählt werden. Die Schöffinnen und Schöffen unterstützen während ihrer Amtsperiode die hauptamtlichen Richter und Richterinnen an den Strafkammern der Landgerichte und an den Amtsgerichten.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Aufwandsentschädigung und zur Tätigkeit der Schöffen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 statt, die nächste Amtsperiode dauert von 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Stadt Dachau wird die Vorschlagsliste Anfang Juni dem Amtsgericht Dachau übergeben, wo im Verlauf des Jahres 2023 die Wahl der Schöffen stattfindet. Gewählte Schöffen werden vom Gericht verständigt.
Bei der Stadt Dachau sind Bewerbungen in ausreichender Zahl eingegangen, sodass keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden können. Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Schöffenamt. Bitte sehen Sie von Rückfragen bei der Stadt Dachau ab.