Bitte beachten Sie:
- Die Bearbeitung ist kostenpflichtig. Pro angefangenen 30 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung) werden 20,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.
- Es fallen keine Kosten an, falls die gewünschten Akten oder Unterlagen nicht zu ermitteln sind. Sie erhalten von uns anschließend unaufgefordert Nachricht.
- Die Untere Bauaufsichtsbehörde wird den Antrag ergebnislos abschließen und Kosten erheben, wenn der vereinbarte Termin zur Einsichtnahme nicht wahrgenommen wurde.
- Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, sonstiges amtliches Dokument) ist bei der Akteneinsicht vor Ort vorzulegen
- Die Untere Bauaufsicht kann nur solche Unterlagen zur Einsichtnahme bereitlegen, die unter der o.g. Grundstücksbezeichnung im Archiv oder in der laufenden Akte vorhanden sind.
- Es besteht nur ein Anspruch auf Akteneinsicht in den Diensträumen. Fotokopien können grundsätzlich nicht angefertigt werden.
- Eine Herausgabe der Akten ist nicht möglich.
- Bei einem Eigentümerwechsel innerhalb der letzten 3 Monate ist ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen.
- Eine Akteneinsicht ist nicht möglich, wenn Sie bereits über die begehrten Informationen verfügen oder sich diese in zumutbarer Weise beschaffen können (z.B. ehem. Eigentümer, Statiker etc.).
- Bitte planen Sie für die Bearbeitung je nach Aufwand mindestens vier Wochen ein.