Antrag auf Akteneinsicht

Akteneinsicht

Bitte beachten Sie:

  • Die Bearbeitung ist kostenpflichtig. Pro angefangenen 30 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung) werden 20,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.
  • Es fallen keine Kosten an, falls die gewünschten Akten oder Unterlagen nicht zu ermitteln sind. Sie erhalten von uns anschließend unaufgefordert Nachricht.
  • Die Untere Bauaufsichtsbehörde wird den Antrag ergebnislos abschließen und Kosten erheben, wenn der vereinbarte Termin zur Einsichtnahme nicht wahrgenommen wurde.
  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, sonstiges amtliches Dokument) ist bei der Akteneinsicht vor Ort vorzulegen
  • Die Untere Bauaufsicht kann nur solche Unterlagen zur Einsichtnahme bereitlegen, die unter der o.g. Grundstücksbezeichnung im Archiv oder in der laufenden Akte vorhanden sind.
  • Es besteht nur ein Anspruch auf Akteneinsicht in den Diensträumen. Fotokopien können grundsätzlich nicht angefertigt werden.
  • Eine Herausgabe der Akten ist nicht möglich. 
  • Bei einem Eigentümerwechsel innerhalb der letzten 3 Monate ist ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen. 
  • Eine Akteneinsicht ist nicht möglich, wenn Sie bereits über die begehrten Informationen verfügen oder sich diese in zumutbarer Weise beschaffen können (z.B. ehem. Eigentümer, Statiker etc.).
  • Bitte planen Sie für die Bearbeitung je nach Aufwand mindestens vier Wochen ein.

Formulare und Downloads

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Stadtbauamt

Abteilung 5.4 Bauordnung - Kommunales Baurecht

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I,Zi. 321

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau