Bauordnung, Kommunales Baurecht

Bauordnung, Kommunales Baurecht

Die Große Kreisstadt Dachau ist als Untere Bauaufsichtsbehörde sachlich und örtlich für alle Baugenehmigungsverfahren im Stadtgebiet Dachau zuständig.

In der Abteilung Bauaufsicht finden Sie eine kundenorientierte Beratung und kompetente Ansprechpartner für Fragen, die sich u.a. mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch, Städtebauförderungsgesetz, Denkmalschutzgesetz, um planungsrechtliche Beurteilung eines Grundstücks, Erschließung, Anträge auf Vorbescheid und Baugenehmigung, Gestaltung von Garagen und Stellplätzen befassen, um nur einen kurzen Überblick zu geben.


Weitere Aufgabenfelder betreffen die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen und Straßenwidmungen.

Die Mitarbeiter der Bauaufsicht sind für Sie da und vereinbaren gerne einen Gesprächstermin für Ihre persönlichen Belange in Baufragen.

Ansprechpartner

Abteilung 5.4 Bauordnung - Kommunales Baurecht

Stadtbauamt

Leitung: Herr Kreißelmeier

Stellvertretung: Herr Nett

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Für die Bauberatung Team West und Team Ost gelten gesonderte Besuchszeiten:

Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr
sowie Donnerstag:        14:00 - 18:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
 

Rathaus I

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau