Planannahme

Planannahme

Der Bauantrag muss grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Die Erstschrift verbleibt bei der Bauaufsichtsbehörde, die Zweitschrift erhält der Antragsteller mit Bescheid über seinen Antrag zurück.

Bei baulichen Anlagen mit Arbeitsstätten mit einem höheren Gefährdungspotential ist gemäß §2 Satz 2 BauVorlV eine weitere Ausfertigung vorzulegen, die die Bauaufsichtsbehörde an das Gewerbeaufsichtsamt der zuständigen Regierung weiterleitet.

Anträge auf Genehmigung einer Werbeanlage (soweit sie nicht gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2 Nr. 6 BayBO verfahrensfrei ist) sind Anträge auf Baugenehmigung, weil Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO Werbeanlagen legal auf bauliche Anlagen definiert.

Hinweis:

Entwässerungspläne sind bei den Stadtwerken Dachau einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Einen kleinen Auszug haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

  • Schriftlich eingereichter Bauantrag (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO)
  • Baubeschreibung (§ 9 BauVorlV)
  • Bauzeichunungen (§ 8 BauVorlV) im Maßstab 1 : 100 in 2-facher Ausfertigung
  • Grundriss aller Geschosse einschließlich des nutzbaren Dachraumes mit Angabe:
    • der vorgesehenen Nutzung der Räume
    • Lage der Kamine und Abgasleitungen
    • Art und Anschluss der Feuerstätten
    • ortsfeste Behälter für brennbare Flüssigkeiten und Gase
    • bei Erdgeschossgrundriss zusätzliche Grundstücksgrenzen, Baugrenzen, Baulinien, Abstandsflächen und Brandschutzabstände
  • Ansichten der geplanten baulichen Anlage
     
  • Schnitte mit Angabe der Höhenknoten
     
  • beglaubigter Abzug aus den Katasterkartenwerk (nicht älter als ein halbes Jahr); im Maßstab 1:1000 (nicht kleiner) - in 1-facher Ausfertigung (Katasterauszug ist im Vermessungsamt erhältlich)
     
  • Lageplan mit Darstellung des Vorhabens auf Kopie des Katasterauszuges in 2-facher Ausfertigung - (gem. § 7 Abs. 2 BauVorlV)
     
  • Bautechnische Nachweise gem. §§ 10, 11, 12 BauVorlV, z. B. Brandschutznachweis, Standsicherheitsnachweis sind erforderlich
     
  • Auflistung der benachbarten Grundstücke mit den jeweiligen Eigentümerangaben in 1-facher Ausfertigung (erhältlich im Vermessungsamt). 

Um Sie als Bauherr zu unterstützen, welche Unterlagen Sie für einen Bauantrag/Vorbescheid benötigen, haben wir Ihnen eine Checkliste zur Vorprüfung des Bauantrags zusammengestellt.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Stadtbauamt

Abteilung 5.4 Bauordnung - Kommunales Baurecht

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I,Zi. 321

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau