Ein Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Der unten zum Download bereit gestellten Übersicht der Bebauungspläne können Sie entnehmen, wo im Stadtgebiet rechtsverbindliche Bebauungspläne vorliegen.
Der Bebauungsplan besteht aus einer Planunterlage, in der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr.
Aus dem Bebauungsplan können Sie daher beispielweise ablesen, welche Nutzungsarten, wie viele Geschosse und welche Bebauungsdichten für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.
Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Er wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen.
Jedem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt, in der die Ziele, Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt sind.
Alle Originale der rechtsverbindlichen Bebauungspläne können Sie in der Abteilung Stadtplanung einsehen. Unsere Mitarbeiter stehen für Auskünfte über deren Inhalt während der Öffnungszeiten des Rathauses und nach Vereinbarung zur Verfügung. Die laufenden noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis:
Vor Nutzung der nachfolgenden Bauleitplanauskünfte beachten Sie bitte unbedingt diese Informationen zur Nutzung der Bebauungsplanfassungen.